Das zum Verkauf stehende freistehende Einfamilienhaus nebst Anliegerwohnung liegt auf einem ca. 906 m² großen Grundstück ist teilunterkellert und wurde im Jahre 1939 in massiver Bauweise erbaut. Die Immobilie verfügt über insgesamt ca. 221,15 m² Wohnfläche und ca. 80 m² Nutzfläche im Kellergeschoss. Die erste Wohneinheit im Erdgeschoss hat insgesamt 4 Zimmer mit einer Größenordnung von ca. 129 m² Wohnfläche und ist ausgestattet mit einer Wohnküche nebst Küchenzeile samt E-Geräte, großzügiges Wohnzimmer mit direkten Zugang zum nachträglich ausgebauten Wintergarten der zum Verweilen einlädt, Badezimmer mit Vollbad, Gäste-WC und die Treppe zum Kellergeschoss. Sämtliche Wohn- und Schlafräume sind mit Holzdielen oder Stäbchenparkett versehen.
Die zweite Wohneinheit im Obergeschoss ist über ein nachträglich ausgebautes Treppenhaus zugänglich und verfügt über drei Zimmer mit einer Größenordnung von ca. 92,15 m² Wohn- und Nutzfläche, Küche nebst E-Geräte, Badezimmer samt Vollbad, Gäste-WC, Balkon (Westausrichtung) sowie einen direkten Zugang zum ausgebauten Spitzboden. Auch hier sind sämtliche Wohn- und Schlafräume mit Holzdielen oder Stäbchenparkett versehen.
Diverse Ausstattungsmerkmale sind sanierungsbedürftig und warten auf verschiedene Handwerksfähigkeiten.
Die Immobilie ist mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet und die Beheizung läuft über Strom mit dezentraler Warmwasseraufbereitung.
Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Eißendorf vom Stadtbezirk Harburg und obliegt in einem ruhigen, familienfreundlichen Wohngebiet. Die Lage zeichnet sich durch eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr aus. Zudem befinden sich diverse Einkaufsmöglichkeiten sowie Schulen und Kindergärten in unmittelbarer Nähe. Die Umgebung bietet eine hohe Lebensqualität durch viel Grün und eine entspannte Atmosphäre, während gleichzeitig die Innenstadt von Hamburg gut zu erreichen ist.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung, vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.